Nachbericht zum SALON 1115

„Arbeitgeber und Betriebsräte – eine Betriebspartnerschaft! Kann das Realität sein oder werden?“

Unser SALON widmete sich der Beziehung zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten und viele der Teilnehmer brachten ihre ganz persönlichen Erfahrungen zu diesem Thema ein. Auch Maria von Stein erzählte zu Beginn des Abends Erlebnisse aus ihrem Arbeitsalltag, die den Anstoß zu einer veränderten Form der Betriebsratsschulung für Sie gaben.
 
Ein wichtiger Umstand, der die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beeinflusst, ist die durch das Betriebsverfassungsgesetz vorgeschriebene Pflicht zur Zusammenarbeit. Diese Beziehung wird zudem durch ein strukturelles Ungleichgewicht von Macht und Kompetenzausstattung geprägt. In den gemeinsamen Gesprächen geht es im Kern darum, diese Macht zu verteilen, sei es in Form von Rechten und Pflichten, Chancen, Lasten, Status oder Besitz. Der Arbeitgeber ist dabei stets derjenige, der Dinge voranzutreiben hat, der Betriebsrat hat dann die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Das partnerschaftliche Zusammenarbeiten ist vom Gesetzgeber nicht inhaltlich ausgestaltet. Hier bedarf es des gemeinsamen Willens, sich dem üblichen Gegeneinander zu widersetzen und die Beziehung kreativ zu leben.
 
Das diese Beziehung sehr komplex ist, zeigt die Summe an Rollen, die beiden abverlangt werden kann. So ist der Betriebsrat Konfliktpartner, Kritiker, Kontrahent, Co-Manager und Bremser des Arbeitgebers, andererseits auch Arbeitnehmer, Mandatsträger und Mitglied eines Betriebsrats-Teams. Der Arbeitgeber hat Manager, Entscheider, Gegner und Ausgebremster des Betriebsrats zu sein und ist zudem auch Arbeitgeber, im Idealfall auch Gesprächspartner des Betriebsrats auf Augenhöhe und der Befehlsempfänger vom Eigentümer des Unternehmens. Auf ihm lastet ein Druck zeitlicher, finanzieller und inhaltlicher Art.
 
Im zweiten Teil des Abends diskutierten die Teilnehmer aus Geschäftsführer- und Betriebsratssicht anhand eines Fallbeispiels, was sie von der jeweils anderen Seite brauchen, um in ein kooperatives Verhandeln einsteigen zu können. Der Gruppe der Arbeitgeber wurde klar, dass ihr Wunsch nach einer konstruktiven Kooperationsbereitschaft mit konkreten Lösungsvorschlägen auch eine eigene Verhaltensänderung notwendig macht. Den Betriebsräten war besonders wichtig, ein gesundes Umfeld von Respekt, Achtung und Höflichkeit mitzugestalten und im Rahmen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe eine professionelle Distanz zu wahren.
 
Der SALON zeigte deutlich, das die Beziehung zahlreiche Möglichkeiten für Konflikte bietet und zum Wohle einer gelebten Betriebspartnerschaft die Unterstützung durch Mediatoren sinnvoll ist!

SALON | Arbeitgeber und Betriebsräte – eine Betriebspartnerschaft! Kann das Realität sein oder werden?

Wir widmen uns im November der komplexen Beziehung zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat. Warum sehen viele diese Verbindung als notwendiges Übel, sogar als Feindschaft, ließe sich das nicht konstruktiver leben? Wie sähe das ideale Miteinander aus? Ob Arbeitgeber und Betriebsräte bereit sind für den Weg in die Zukunft über konstruktive Konfliktlösung und evtl. Mediation können wir in unserem zweistündigen SALON sicherlich nicht abschließend beantworten. Der Abend möchte aber eine Annäherung an dieses spannende Thema sein.
Aus vielen persönlichen Erfahrungen im Rahmen Ihrer Betriebsratsschulungen ist Maria von Stein davon überzeugt, dass es kontraproduktiv ist, nur mit einer Seite der Betriebspartner zu arbeiten. Denn das System wird durch diese Herangehensweise durcheinander geschüttelt und die Verunsicherung auf der anderen Seite ist groß, welchen Wissens- und Machtvorsprung die geschulte Partei nun haben mag. Das Misstrauen wächst und so auch der Widerstand gegen Neues. So dass nach einer kurzen Zeit der „Rebellion“ und Versuchen, etwas anders machen zu wollen und die erlernten Möglichkeiten zu nutzen, bald alles wieder so ist wie es immer war.


Maria von Stein stellt beim SALON die Ausgangslage dar und in welchen vermeintlichen Rollen sich die Betriebspartner gegenüber stehen. Im Anschluss ist Mitmachen erwünscht! In den Schuhen des Betriebsrats oder des Arbeitgebers werden wir in Gruppen erarbeiten, was sie bräuchten, um sich von der Feindessicht zu verabschieden und stattdessen über konstruktive Diskussionen und Lösungssuche ein gemeinsames Miteinander zu leben.



Maria v. Stein ist Rechtsanwältin und Mediatorin und ist seit vielen Jahren selbständig in unternehmerischen Kontexten und in der Arbeitswelt tätig. Sie ist visionär und glaubt an Veränderungspotentiale. Daher arbeitet sie gern mit Menschen, Teams, Führungskräften und Unternehmen, die erkennen, dass (Weiter)-Entwicklung viele positive Aspekte enthält und sogar Spaß machen kann.

Nachbericht zum SALON 1015

Zu Beginn des Abends galt es den Begriff der Entflechtung zu definieren. Der Begriff Entflechtung bezeichnet Mediationsfälle, in denen die Konfliktparteien die Entscheidung treffen, von dem Ziel der Verbesserung ihrer Kooperation abzurücken, um gemeinsam daran zu arbeiten, weniger oder keinen Kontakt mehr zu haben. Entflechtung kann immer dann möglich werden, wenn den Parteien angesichts des Mediationsaufwands (Zeit, Kosten und emotionale Energie) ein positiver Umgang mit dem Konfliktpartner nicht mehr attraktiv erscheint. Etwa, wenn die zugefügten Wunden im jahrelangen Konflikt nicht mehr geheilt werden können, die Kommunikation zu eingefahren ist oder angesichts der Fülle der Konfliktthemen die Erkenntnis entsteht, dass die Konfliktparteien zu verschieden sind.
 
Entflechtung ist an mehreren Stellen der Struktur eines Mediationsverfahrens möglich, z.B. bereits zum Zeitpunkt der Themensammlung, im Rahmen der Erhellung des Konflikthintergrundes, in der Lösungsphase oder auch noch in der Umsetzungsphase der Mediationsvereinbarung.
 
Es wurde berichtet, dass die Möglichkeit des bewussten Trennens der Konfliktpartner voneinander als Option häufig dem Auftraggeber nicht bewusst sei oder auch von diesem nicht gewünscht werde. Und auch die Mediatoren würden eine Entflechtung als mögliches Ergebnis einer Mediation in der Auftragsklärung oft nicht erfragen. Auch wenn die Mediation eigentlich dem Grundsatz der Ergebnisoffenheit untersteht, scheint sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Mediatorenseite ein „Happy End“ eher als positive Kontaktintensivierung untereinander denn als „Happy Goodbye“ definiert zu werden. Wird die Möglichkeit einer glücklichen Kontaktverringerung als bestmögliches Ergebnis einer Mediation vom Mediator gar nicht gedacht, setzt er sich selbst unter Erfolgsdruck, weil er eine Entflechtung als gescheiterte Mediation ansieht.
 
In der Diskussion mit den Teilnehmern des SALONS wurden als mögliche Interventionen für eine Entflechtung das Angebot von Einzelgesprächen genannt. In diesen äußerten die Beteiligten eher den Wunsch nach einem Auseinandergehen im Guten, als in der gemeinsamen Sitzung. Auch die Aufstellung der Themen über Ist-Soll-Positionierungen, das Story Telling oder die klare Benennung durch den Mediator (Konfrontation) sind sinnvolle Methoden, um die gegensätzlichen Ansichten sichtbar zu machen.
 
Der Abend machte bewusst, dass jeder Mediator für sich selbst die Frage beantworten sollte, ob eine Entflechtung für ihn persönlich eine optimale Lösung sein kann oder er dies lediglich als Notlösung empfindet, da eine innere Ablehnung von Entflechtungslösungen Auswirkungen auf die eigene Arbeitsweise und die Bewertung des Mediationsergebnisses hat.
 
Die Powerpointpräsentation vom SALON finden Sie HIER. Mehr Informationen zum Thema Entflechtung von unseren Referenten Moritz Herzog und Nadschja Hemieda gibt es in der konfliktDynamik 01/2015. Die Artikel können bequem als pdf-Download oder als Printausgabe bestellt werden.
Link zur Homepage der konfliktDynamik.

TrainingsMittwoch | „Interventionen für die Mehrparteienmediation“

Kennen Sie das?

  • „Ich würde gerne flexibler im Umgang mit Mediationstools werden und per Rollenspiel neue Werkzeuge ausprobieren!“
  • „Ich brauche eine Peergroup, finde aber nicht genügend Leute, die mitmachen!“
  • „Ich möchte Feedback haben!“
  • „Ich möchte als Rollenspieler eine Mediation erleben!“

Der TrainingsMittwoch ist ein Ort zum Üben und Ausprobieren von Techniken und Fähigkeiten für Mediationen per Rollenspiel. Das erleichtert die Anwendung der mediativen Grundhaltung in Beruf und Alltag und Sie gewinnen Sicherheit in Vorbereitung auf den „echten Auftrag“. Sie können auf eine größere Bandbreite an Methoden zurückgreifen und deren Anwendung zuvor in einem Übungszenario ausprobieren. Sie erhalten Feedback, um mehr über sich als Mediator aus der Kundensicht zu erfahren.

Rollenspiele sind nicht mitzubringen, sondern werden gestellt!

Zielgruppe: Mediatoren, Mediationsanfänger, Neugierige ohne Mediationsausbildung mit Interesse am Rollenspiel.

Ablauf

  • Thematischer Input
  • Fallvorstellung
  • 1. Übungseinheit
  • Feedback
  • Pause und Rollenwechsel
  • 2. Übungseinheit
  • Feedback
  • Abschlussrunde

Trainer

Julia Wiese, Geschäftsführerin Mediativer Mittwoch, Mediatorin im beruflichen Kontext, Businesscoach, Moderatorin, Trainerin. Spezialisiert als Coach rund um die Themen Zielplanung und Identitätsmanagement, u.a. für Juristen, wobei Ihr ihr Ursprungsberuf als Rechtsanwältin zugute kommt.

Matthias Schütz, Geschäftsführer Mediativer Mittwoch, arbeitet als Rechtsanwalt und Mediator mit der Schwerpunktsetzung Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Hauptsächlich übt er Mediation und Vermittlung im Rahmen von Wirtschaftsstreitigkeiten aus.

Zeit: 18.11.2015 von 18.00-21.30 Uhr
Ort: Raum für Training, Sierichstr. 8 (im Souterrain!), 22301 Hamburg (Mit dem Auto: Geben Sie „Bellevue“ in Ihr Navigationsgerät ein, dort finden Sie eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen! HVV / öffentliche Verkehrsmittel: Sie erreichen die Sierichstr. 8 in knapp 5 Minuten Fußweg von den Bushaltestellen
„Mühlenkamp / Gertigstraße”, HVV Bus 6 und 25.)
Kosten: 55,00 EUR, (46,22 EUR netto) (Im Preis enthalten sind Getränke und Imbiss.)
Teilnehmeranzahl: 4-10

Anmeldung unter Angabe der Rechnungsadresse per E-Mail an: info@mediativermittwoch.de
Anmeldeschluss ist der 11.11.2015!

Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis zum Anmeldeschluss (7 Tage vor Veranstaltungsbeginn) möglich. Sollten Sie nach Anmeldeschluss zurücktreten, muss ein Ersatzteilnehmer gestellt werden, ansonsten wird der volle Betrag fällig. Sollte bis zum Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl (4 Personen) nicht erreicht sein, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. Bereits überwiesene Beiträge werden unmittelbar zurück überwiesen.

SALON | „Entflechtung in der Mediation“

Konflikte sind meist unangenehm und anstrengend. Schnell sehnen sich die Beteiligten danach, dass bloß „alles wieder gut wird“. Kommt Mediation als Konfliktklärungsmethode zum Einsatz, steht sie vor der Erwartung, dieses Bedürfnis nach Wiederherstellung der Nähe und Kontaktintensivierung zu erfüllen. Doch das Mediationspostulat lautet Ergebnisoffenheit, das macht auch andere Ausgänge denkbar: einvernehmliche Regelungen mit vollständiger Trennung oder gradueller Entflechtung der Konfliktbeteiligten. Nadschja Hemieda und Moritz Herzog haben sich im Rahmen ihrer Diplomarbeiten mit Aspekten der Intensivierung oder Entflechtung von Kooperationsbeziehungen in der Mediation befasst und werden im SALON über die Ergebnisse ihrer Forschungsarbeiten berichten.
 
 

Nadschja Hemieda ist Diplom-Psychologin, Beraterin und Trainerin; ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind die Moderation, Teamentwicklung und kommunikationspsychologische Trainings; Moritz Herzog ist Diplom-Psychologe und arbeitet als Trainer mit Jugendlichen und in der Erwachsenenbildung und studiert zur Zeit Geographie an der Universität Hamburg.