Ist Mediation für Rechtsanwaltsmediatorinnen und – mediatoren gefahrgeneigte Arbeit oder hat der BGH die Mediation nicht verstanden?

DISKUSSIONSABEND – AKTUELLE RECHTSPRECHUNG

Der Mediative Mittwoch lädt aus gegebenem Anlass gemeinsam mit dem Hamburger Institut für Mediation e.V. und der Mediationszentrale Hamburg e.V. Diskussionsabend ein:

Ist Mediation für Rechtsanwaltsmediatorinnen und – mediatoren gefahrgeneigte Arbeit oder hat der BGH die Mediation nicht verstanden?

04. Dezember 2017
18.00 bis 20.00 Uhr
Mediationszentrum Hamburg
Schlüterstr. 14, 20146 Hamburg

Das neue Urteil des BGH vom 21.09.2017 (Az.: IX ZR 34/17) zur Haftung von Anwaltsmediatoren ist möglicherweise wegweisend, zumindest alarmierend.
Danach haftet ein Anwaltsmediator wie ein Rechtsanwalt für die richtige Sachverhaltsaufklärung und richtige Rechtsberatung für beide Parteien (!).

Unabhängig davon, dass in dem entschiedenen Fall von Beteiligten schwere wie gefährliche Fehler gemacht und Mindeststandards einer familienrechtlichen Scheidungs- und Trennungsfolgenmediation wie eingehalten wurden, werden die vom BGH hier aufgestellten Grundsätze möglicherweise weit über den Fall hinaus wirken. Damit eröffnen sich insbesondere für Anwaltsmediatoren (und Richtermediatoren) erhebliche Haftungsrisiken.

Die Konsequenzen dieses Urteils und die Auswirkungen auf die Mediationslandschaft wollen wir mit Euch zeitnah diskutieren. Wir entschuldigen die diesmal sehr kurze Vorlaufzeit; ein anderer gemeinsamer Termin wäre vor Februar mit dem Hamburger Institut für Mediation e.V. und der Mediationszentrale Hamburg e.V. nicht möglich gewesen.

Im Anschluss laden wir Sie zu geselligen Austausch bei Bier, Wein & Brezeln ein.

Wir würden uns über rege Teilnahme freuen und bitten um kurze Anmeldung per E-Mail an info@mediativermittwoch.de oder info@himev.de