In Streitigkeiten und Konflikten geht es in den meisten Fällen nur oberflächlich um die Sachebene. Neben der Sach- und Beziehungsebene arbeitet Dieter Bischop mit der Systemgesetzebene. Seine Systemgesetze stellte er uns beim seinem Besuch am Mediativen Mittwoch im März vor. Sie bestimmen das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in Systemen wie Familien oder Unternehmen. Finden diese Grundbedürfnisse keine Beachtung, entstehen Verletzungen. Um diese zu heilen, ist es oftmals notwendig, nicht nur die klassische Fünf-Phasen-Mediation durchzuführen, sondern sich mit den auf der Systemgesetzebene liegenden Ursachen zu befassen.
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SALON | „Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte – Visualisierung in der Mediation“
Im Rahmen des Mediativen Mittwochs im Februar, der zugleich unser 2. Geburtstag war, erhielten wir von Alexandra Bielecke einen Einblick in die sogenannte ‘Visual Facilitation’. Sie stellte verschiedene Visualisierungstechniken vor, die Mediatoren helfen, komplexe Zusammenhänge mit den Parteien zu erarbeiten, diese in Diskussionen auf den Punkt zu bringen oder aber das Erarbeitete im Sinne einer Dokumentation festzuhalten bzw. weiter zu vermitteln. Die Teilnehmer visualisierten während des Abends auf Klemmbrettern mit, was bei vielen zu der überraschenden Erkenntnis führte: „Ich kann ja doch zeichnen!“
Die gesammelten Zeichenerfahrungen flossen am Ende des Abends in eine wunderschöne Geburtstagstorte ein, die Alexandra Bielecke zum zweijährigen Geburtstag des Arbeitskreises Mediation an diesem Tage vorbereitet hatte und auf der die Teilnehmer ihre Glückwünsche an uns verewigten:



SALON | „Einblick in die Arbeit der TOA-Dienststelle bei der Staatsanwaltschaft Hamburg“
Unser erster Gast im neuen Jahr 2011 war die TOA-Mediatorin Ulrike Weiler von der TOA-Dienststelle, die uns den Ablauf eines Täter-Opfer-Verfahrens in Ihrer Dienststelle erklärte. In Hamburg kam der Bereich Täter-Opfer-Ausgleich (Erwachsene) im August 2006 zur Staatsanwaltschaft Hamburg. Damit ist Hamburg das einzige Bundesland, das über eine spezialisierte TOA-Dienststelle verfügt. Vor der Einführung des TOA für Erwachsene war die Gerichtshilfe für derartige Aufgaben zuständig. Insgesamt erhält die TOA-Dienststelle ca. 600 Fälle im Jahr, etwa die Hälfte ist zur Durchführung eines TOA bereit. Lediglich 2 % dieser Ausgleichsgespräche verlaufe nach Einschätzung von Frau Weiler erfolglos.
SALON | „Zum Jahresausklang mit Vollgas kontakten – SPEEDNETWORKING“
Der Mediative Mittwoch zum Jahresausklang wurde zum Schauplatz für ein Speednetworking für alle Mediationsinteressierten. Dabei galt es, sich innerhalb weniger Minuten auszutauschen um so in kurzer Zeit viele Kontakte knüpfen zu können. Ein von uns vorbereiteter kleiner Fragenkatalog als Handzettel sollte Startschwierigkeiten überbrücken, wurde jedoch von niemandem gebraucht. 20 Speednetzwerker (+ ein Hund) in 2er- und 3er-Konstellationen kamen miteinander ins Gespräch, das kulturreich war für zwei Stunden ein summender Bienenkorb voller Mediatonsbegeisterter. Die positive Resonanz hat uns sehr gefreut, so dass wir bei Gelegenheit wieder Speednetworking im Arbeitskreis Mediation anbieten werden!



SALON | „Aufgaben eines Konfliktberaters bei der Landespolizei Schleswig-Holstein“
Unser Referent Ulf Pahl berichtete über die Entstehungsgeschichte dieser Tätigkeit bei der Landespolizei Schleswig-Holsteins. Ausgangspunkt war eine Masterarbeit über die Themen Konflikte und Mobbing, die in eine Dienstvereinbarung mündete, die heute als Arbeitsgrundlage für die 30 nebenamtlich tätigen Konfliktberater dient. Die Dienstvereinbarung hat den Schutz aller Beschäftigten vor Mobbing und anderen diskriminierenden Eingriffen zum Ziel. Zuständig für die Entscheidung, ob es sich um Mobbing handelt, ist der Arbeitskreis Prävention. Dieser Arbeitskreis ist mit ganz unterschiedlichen Personen besetzt, u. a. einem Polizeiarzt, einem Polizeipsychologen, dem Polizeipastor und dem Personalreferenten des Innenministeriums. Den Vorsitz hat der Landespolizeidirektor.
Besteht in einer Abteilung der Verdacht von Mobbing oder internen Konflikten, ist der Vorgesetzte der betroffenen Mitarbeiter aufgefordert, den Konflikt beizulegen. Ist er dazu nicht in der Lage, ist er laut Dienstvereinbarung verpflichtet, den Arbeitskreis Prävention über die Situation zu informieren. Diese entscheidet dann, ob es sich um einen handlungspflichtigen Fall von Mobbing handelt oder nicht. Kommt sie zu einer positiven Entscheidung, ist der Vorgesetzte verpflichtet, innerhalb eines Monats ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, das schädigende Verhalten zu beenden. Dies geschieht mithilfe der Konfliktberater. Alle 30 Konfliktberater sind weisungsgebunden und werden über die Koordinierungsstelle am Landespolizeiamt Kiel vermittelt. Sie sind allesamt Vollzugsbeamte und arbeiten nebenamtlich, werden also für die Tätigkeit als Konfliktberater von ihrer eigentlichen Tätigkeit freigestellt. Die Konfliktberater haben unterschiedlichste Qualifikationen in Coaching, Mediation, TZI oder arbeiten als Outdoortrainer. Die Ausbildungen erfolgen polizeiintern, z. B. durch den psychologischen Dienst der Polizei oder auch bei externen Ausbildungsinstituten.
Die Arbeit findet zumeist in Zweierteams statt, die mit einem Mann und einer Frau besetzt sind. Gearbeitet wird mit bis zu einer Woche dauernden Teamseminaren, das von einem Konfliktcoaching für die Führungskräfte begleitet werden kann, Mediation und Teamberatung, Teamentwicklung und Teamreview. Der Beamtenstatus und die damit verbundene Pflicht zur Wahrung des Legalitätsprinzips zwingt die Konfliktberater, darauf zu achten, dass sämtliche Konfliktlösungsmaßnahmen ausgesetzt werden müssen, solange diesbezüglich ein Strafverfahrens läuft.
Diskutiert wurde in der Runde das Problem der nicht zusicherbaren Vertraulichkeit der Mediationsverfahren durch die Konfliktberater aufgrund ihres Vollzugsbeamtenstatus’. Im Falle eines Gerichtsverfahrens wären die Konfliktberater aussagepflichtig. Herr Pahl erläuterte jedoch, dass dies in der Praxis noch nie riskiert worden sei, da ansonsten die Konfliktberater keinerlei Vertrauen der Betroffenen genössen und ihre Arbeit keine Wirkung entfalten könne.