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SALON | „Kokon-Verfahren – kooperative Konfliktlösung bei familienrechtlichen Streitigkeiten“

Das Kokon-Verfahren ist 1991 vom  Rechtsanwalt Stuart Webb aus Minnesota unter dem Namen collaborative law im Rahmen familienrechtlicher Streitigkeiten entwickelt worden. Die anwaltliche Tätigkeit findet dabei unter der Bedingung statt, dass sich die Parteien darauf einigen, nicht vor Gericht zu ziehen, sondern stattdessen miteinander über die Angelegenheit zu verhandeln. Finden sie auf diese Weise keine Lösung, sind sie gezwungen, sich für die Auseinandersetzung vor Gericht einen anderen Rechtsbeistand zu suchen. Folge dieser Beschränkung ist, dass die Parteien deutlich mehr gemeinsam verhandeln. Die Verhandlung wechselt erst sehr viel später als bei normalen Verhandlungen in die Phase des Nicht-Mehr-Verhandeln-Wollens. Die Alternative, vor Gericht zu gehen, die üblicherweise als Drohung missbraucht wird, wird von den Beteiligten im Rahmen des collaborative law unbewusst ausgeblendet.

Das Kokon-Verfahren unterscheidet sich vom Mediationsverfahren insoweit, als dass die Rollen des Verhandelnden und des Verfahrensleiters in nur einer Person, nämlich der des Anwalts, liegen. Ein Kokon-Verfahren kann nur von Anwälten mit zusätzlicher Mediationsausbildung durchgeführt werden, da diese Zusatzqualifikation Grundvoraussetzung für das Verständnis der Besonderheit des Kokon-Verfahrens ist. Die collaborative law praktizierenden Anwälte haben sich in den USA in lokalen Netzwerken organisiert, damit interessierte Parteien Anwälte finden können, die dieses Verfahren praktizieren.

Zum Verfahrensablauf: Einigen sich die Parteien auf die Durchführung eines Kokon-Verfahrens, verhandeln die zwei Anwälte der Parteien gemeinsam mit ihren jeweiligen Parteien. Es sind also mindestens vier Personen beteiligt. Der Anwalt begrenzt seinen Tätigkeitsumfang vor Verfahrensbeginn vertraglich durch eine Disqualifikationsklausel. Mit dieser erklärt er sein Mandat auf gütliche Einigungsverhandlungen begrenzt. Dabei erfolgt die Begrenzung lediglich in Bezug auf die verfahrensbezogenen Interessen, während er hinsichtlich der materiellen Interessen vollumfänglich für seinen Mandanten tätig wird. Das Kokon-Verfahren wird vor allem in den USA durch die Hinzuziehung weiterer Fachleute wie z.B. Coaches, Finanzexperten, Psychologen, etc. erweitert.

Martin Engel ist Habilitand im Bereich des Familienverfahrensrechts an der Juristischen Fakultät der LMU München und nebenberuflich Rechtsanwalt in München. Er hat seine Promotionsschrift zum Thema „collaborative law“ verfasst und ist Initiator des Online-Portals www.kokon-verfahren.de/de.