Schlagwort-Archive: Dr. Esko Horn

SALON | „Gerichtsinterne Mediation am Arbeitsgericht Hamburg“

Unser Referent für den Monat Mai Dr. Esko Horn ist als Richter am Arbeitsgericht Hamburg in der 1. Instanz tätig. 2007 absolvierte er gemeinsam mit vier weiteren Kollegen seine Ausbildung zum Mediator an der Bucerius Law School. Das Arbeitsgericht Hamburg hat eine eigene Mediationsordnung entwickelt, die Grundlage für die dortigen gerichtsinternen Mediationen ist. Die Mediationen werden meist auf Initiative des Vorsitzenden durchgeführt, die Initiative durch die Parteien kommt eher selten vor. Während der Durchführung der Mediation ruht das Gerichtsverfahren. Die Mediationsverfahren werden von einer eigens eingerichteten Mediationsgeschäftsstelle betreut. Diese Geschäftsstelle verschickt Informationsmaterialien an die interessierten Parteien und koordiniert telefonisch die Terminabstimmung für das Mediationsverfahren.
 
Durchschnittlich werden etwa 20 Mediationen im Jahr durchgeführt, die meisten davon finden auf der Grundlage eines Prozesskostenhilfeverfahrens statt. Die geringe Auslastung mit Mediationen lässt einen Terminierung innerhalb von 2 ½ Wochen zu. Ein einziger Termin ist die Regel, für den zunächst drei Stunden vorgesehen sind. Herr Dr. Horn ergänzte dazu, dass er sich grundsätzlich ein Mediationsverfahrenstag terminlich frei halte, um eine spontane Verlängerung des Termins bei Bedarf ermöglichen zu können. Die Mediationen am Arbeitsgericht finden grundsätzlich im Beisein der Parteianwälte statt.
 
Dr. Esko Horn berichtete, dass sich die Richtermediatoren darauf geeinigt hätten, die Mediationen im Beisein eines Co-Mediators durchzuführen. Der Co-Mediator habe die Aufgabe, im Anschluss an den Termin ein Feedback zur Arbeit des Mediators abzugeben. Damit wollen die Richtermediatoren eine gewisse Angleichung der Arbeitsstandards herstellen.
 
Die Mediatoren am Arbeitsgericht bringen im Anschluss an die Mediation das Gerichtsverfahren zum Abschluss, indem sie innerhalb einer „juristischen Sekunde“ ihre Aufgabe wechseln. Die Parteien beenden meistens die Mediation nicht mit einer Abschlussvereinbarung, sondern der Mediator wechselt seine Position und beendet unmittelbar nach der Mediation als Richter das Verfahren mittels eines Vergleiches.
 
Zum Referenten: Dr. Esko Horn, Richter und Mediator am Arbeitsgericht Hamburg