Schlagwort-Archive: §135 FamFG

SALON | „Austausch“

Diesen Monat wurde gemeinsam unsere erste Veranstaltung am 1.10.2009 in der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer vorbereitet. Unter dem Titel Anwaltliche Beratung und Vorbereitung der Mandantschaft auf die Vorgaben des neuen § 135 FamFG zur Mediation werden RAin und Mediatorin Birgit Johannsen und Mediatorin Barbara Hagedorn über die Chancen des FamFG für Mediatoren informieren. Der neue § 135 FamFG zwingt die Anwaltschaft verstärkt dazu, bereits im Erstgespräch über die Unterschiede zwischen der Durchführung eines streitigen Verfahrens und einer Familienmediation zu informieren. Dies setzt profunde Kenntnisse über Sinn, Verlauf und Eignung einer Mediation für den speziellen Konflikt sowie einen klaren Blick auf die eigene Haltung zu Mediation voraus, der Mandantschaft wirksame Entscheidungshilfen anbieten zu können.

mediativer_mittwoch_veranstaltung_§135FamFG.jpg

SALON | „Austausch“

Bei diesem Treffen im Juli konkretisierten wir das Konzept für die erste Veranstaltung des Arbeitskreises Mediation. Zum 1. September 2009 soll die große Familienrechtsreform in Kraft treten. Das dann geschaffene Familienverfahrensgesetz führte mit §135 FamFG die kostenlose Beratung über Mediationsverfahren ein. Da diese Gesetzesreform die Anwaltschaft zwingt, bereits im Erstgespräch über Mediation zu informieren, wollte der Arbeitskreis diese Reform nutzen, um über außergerichtliche Mediation aufzuklären.