Die „Mediations-Ausbildungs-Land-schafft“ zu betrachten und die Beeinflussung durch das deutsche Mediationsgesetz zu diskutieren war unser Thema beim Mediativen Mittwoch im September. Dr. Monika Hartges lud die Teilnehmer zunächst zu einem Gruppenaustausch untereinander ein: „Was habe ich während meiner Mediationsausbildung gelernt? Was gab es für AHA-Erlebnisse? Was hat mir in/während/nach meiner Mediationsausbildung gefehlt? Was habe ich bedauert?“
Diskutiert wurde dann in der Runde, ob die im Entstehen befindliche Mediationsverordnung Ausschlusskriterien wie etwa ein Mindestalter oder eine gewisse Lebenserfahrung als Zulassungsvoraussetzung für den Zertifizierten Mediator entwickeln sollte. Diese Regulierung würde zwar für eine gewisse Qualitätssicherung der selbstständigen Mediatoren am Markt sorgen, allerdings vielleicht auch jene ausschließen, die die Mediationsausbildung nur aus Gründen der persönlichen Weiterentwicklung oder zur Potenzierung ihre Quellberufs wählen. Die Befürworter solcher Zulassungskriterien für die Mediationsausbildung sprachen der Verordnung eine regulierende Wirkung zu, die Gegner wollten diese Regulierung dem freien Markt überlassen.
Am Entstehen der Zertifizierungsstelle für die Vergabe des Zertifizierten Mediators nach MediationsG ist momentan die „Arbeitsgruppe GPZM“ beschäftigt. Sie besteht aus den drei großen Mediationsverbänden BM, BAFM und BMWA, dem DFfM und der DGM. In dieser Gruppe sind keine Anbieter von Mediationsausbildungen beteiligt!
SALON | „Wo stehen Mediation und Mediationsausbildungen nach 365 Tagen MediationsG“
Dr. Monika Hartges, Dipl. Soz.-Wiss. und Volljuristin, Leitende Angestellte der größten Gütestelle Deutschlands, ist seit Mitte der 90iger aktiv im Bereich Mediation/Arbitration und Mitbegründerin der MediationsZentrale Hamburg.