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SALON | „Aufgaben eines Konfliktberaters bei der Landespolizei Schleswig-Holstein“

Unser Referent Ulf Pahl berichtete über die Entstehungsgeschichte dieser Tätigkeit bei der Landespolizei Schleswig-Holsteins. Ausgangspunkt war eine Masterarbeit über die Themen Konflikte und Mobbing, die in eine Dienstvereinbarung mündete, die heute als Arbeitsgrundlage für die 30 nebenamtlich tätigen Konfliktberater dient. Die Dienstvereinbarung hat den Schutz aller Beschäftigten vor Mobbing und anderen diskriminierenden Eingriffen zum Ziel. Zuständig für die Entscheidung, ob es sich um Mobbing handelt, ist der Arbeitskreis Prävention. Dieser Arbeitskreis ist mit ganz unterschiedlichen Personen besetzt, u. a. einem Polizeiarzt, einem Polizeipsychologen, dem Polizeipastor und dem Personalreferenten des Innenministeriums. Den Vorsitz hat der Landespolizeidirektor.
 
Besteht in einer Abteilung der Verdacht von Mobbing oder internen Konflikten, ist der Vorgesetzte der betroffenen Mitarbeiter aufgefordert, den Konflikt beizulegen. Ist er dazu nicht in der Lage, ist er laut Dienstvereinbarung verpflichtet, den Arbeitskreis Prävention über die Situation zu informieren. Diese entscheidet dann, ob es sich um einen handlungspflichtigen Fall von Mobbing handelt oder nicht. Kommt sie zu einer positiven Entscheidung, ist der Vorgesetzte verpflichtet, innerhalb eines Monats ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, das schädigende Verhalten zu beenden. Dies geschieht mithilfe der Konfliktberater.  Alle 30 Konfliktberater sind weisungsgebunden und werden über die Koordinierungsstelle am Landespolizeiamt Kiel vermittelt. Sie sind allesamt Vollzugsbeamte und arbeiten nebenamtlich, werden also für die Tätigkeit als Konfliktberater von ihrer eigentlichen Tätigkeit freigestellt. Die Konfliktberater haben unterschiedlichste Qualifikationen in Coaching, Mediation, TZI oder arbeiten als Outdoortrainer. Die Ausbildungen erfolgen polizeiintern, z. B. durch den psychologischen Dienst der Polizei oder auch bei externen Ausbildungsinstituten.
 
Die Arbeit findet zumeist in Zweierteams statt, die mit einem Mann und einer Frau besetzt sind. Gearbeitet wird mit bis zu einer Woche dauernden Teamseminaren, das von einem Konfliktcoaching für die Führungskräfte begleitet werden kann, Mediation und Teamberatung, Teamentwicklung und Teamreview. Der Beamtenstatus und die damit verbundene Pflicht zur Wahrung des Legalitätsprinzips zwingt die Konfliktberater, darauf zu achten, dass sämtliche Konfliktlösungsmaßnahmen ausgesetzt werden müssen, solange diesbezüglich ein Strafverfahrens läuft.
 
Diskutiert wurde in der Runde das Problem der nicht zusicherbaren Vertraulichkeit der Mediationsverfahren durch die Konfliktberater aufgrund ihres Vollzugsbeamtenstatus’. Im Falle eines Gerichtsverfahrens wären die Konfliktberater aussagepflichtig. Herr Pahl erläuterte jedoch, dass dies in der Praxis noch nie riskiert worden sei, da ansonsten die Konfliktberater keinerlei Vertrauen der Betroffenen genössen und ihre Arbeit keine Wirkung entfalten könne.
 
 

Ulf Pahl ist stellvertretender Leiter des Polizeireviers Norderstedt und nebenamtlich Konfliktberater und Mediator zur landesweiten innerdienstlichen Konfliktlösung (-regelung) bei der Landespolizei Schleswig-Holstein